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   OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04   

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https://dejure.org/2004,9196
OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04 (https://dejure.org/2004,9196)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2004 - 9 U 41/04 (https://dejure.org/2004,9196)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2004 - 9 U 41/04 (https://dejure.org/2004,9196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Deckungsschutz durch eine Versicherung bei einer Klage des Versicherungsnehmers auf Auszahlung eines Gewinns gemäß § 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Rechtsschutzbedürfnis bei einer Kostenfeststellungsklage; Feststellung des Senders einer Gewinnmitteilung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 3 Abs. 2 f; BGB § 661 a
    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des VN wegen Versagung des Deckungsschutzes für das Erstreiten einer Gewinnzusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verweigerung von Rechtschutz in der Rechtsschutzversicherung; Begriff des Senders einer Gewinnzusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    "Sender" ist derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (vgl. BG_, Urteil vom 07.10.2004 - III ZR 158/04).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    Liegt ein erledigendes Ereignis wie hier vor Rechtshängigkeit, so scheidet die Feststellung der Erledigung aus, weil es an einem Prozessrechtsverhältnis fehlt (vgl. BGHZ 83, 12; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 91 a, Rn. 36).
  • OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 129/01

    Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche nach § 852 a.F. BGB; für den

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    Unterlässt der Versicherer diesen Hinweis, so gilt der Rechtschutzanspruch als anerkannt (vgl. Senat, r+s 2002, 289, 291).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    Dass die Hinweispflicht entfallen soll, weil der Versicherungsnehmer sein Recht kennt (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 613), kann im vorliegenden Teil nicht angenommen werden.
  • BGH, 26.01.2000 - IV ZR 281/98

    Mitverschulden des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    a) Dass insoweit grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung in Betracht kommt, unterliegt keinem Zweifel (vgl. BGH, r+s 2000, 244).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    Ein Anspruch auf Versicherungsleistung in diesem Zusammenhang ist nach § 158 l Abs. 2 VVG allerdings nur gegen das Schadensabwicklungsunternehmen zu richten, also hier die B. Rechtsschutz-Service GmbH (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2002, 752; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 158 l, Rn. 4).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02

    Bau- und Architektenvertrag; Sicherungshypothek; Bauhandwerkersicherungshypothek;

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04
    Gegen dieses Urteil legte die C. Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein ( 6 U 159/02).
  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, auf die sich auch das Berufungsgericht stützt, folgt hieraus jedoch nicht die fehlende Passivlegitimation des beklagten Versicherers (entgegen OLG Karlsruhe VersR 2017, 950; OLG Köln VersR 2005, 1386 unter 3 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 454; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 126 Rn. 7; Cornelius-Winkler in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 3. Aufl. § 23 Rn. 22; Buschbell in ders./Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. § 37 Rn. 31; Wendt in van Bühren/Plote/Hillmer-Möbius/ders., Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 3. Aufl. § 126 Rn. 8; Brünger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2013 § 126 Rn. 9; Münkel in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 126 Rn. 5; Bauer, NJW 2015, 1329, 1333; Bayr, jurisPR-VersR 10/2017 Anm. 5 unter D).
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